Im Zuge der Umstellung auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) stehen (berufliche) Schulen ja vor der Problemstellung ggf. keine Kopien für AUs mehr von den Schülern/innen zu erhalten. Abrufen können diese eAUs nur die Ausbildungsbetriebe selbst.
Hat schon jemand Ideen, wie man z.B. über Ausbilderzugänge, die Kommunikationskanäle von WebUntis, ... Bestätigungen über vorliegende AUs erhalten könnte? Möglichst mit geringen Aufwand.
Unser Kumi (Kultusministerium) hat darum gebeten, sich an die Schulbesuchsverordnung zu halten 🙈.
(2) Bei einer Krankheitsdauer von mehr als zehn, bei Teilzeitschulen von mehr als drei Unterrichtstagen, kann der Klassenlehrer vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.
Und nicht für jede versäumte Klassenarbeit!
Unter 18 Jahren sollte man eh den Eltern vertrauen.
Manche Ärzte stellen problemlos einen kleinen weißen Zettel aus. Andere drucken auf Wunsch die AU wie gewohnt aus. Für privatversicherte Beamte ist das eh nötig.
Habt ihr den Betrieben einen Zugang gemacht? Dann könnten diese die Fehlzeit vielleicht eintragen 🤔?
Hallo zusammen, ich stehe in meinem Bereich der Automobilkaufleute vor dem gleichen Problem. Meine Lösung sieht so aus: 1. Die Azubis erhalten ja eine AU in schriftlicher Form, diese muss dann vom Betrieb gestempelt und vom Ausbildungsleiter paraphiert werden! In Absprache mit den Betrieben stehen sie dahinter! 2. Sollte ich den Verdacht haben, dass Azubis meinen, sie müssten mich hinters Licht führen, werde ich den Ausbildungsleitern einen Bericht (im elKB schnell, einfach und praktisch) des betroffenen Azubis zur Prüfung zu kommen lassen! Das hat sich rumgesprochen unter den Azubis und z.T. auch zu Kündigungen etc. geführt, da Unterschriften etc. gefälscht wurden. Die Arbeit wird durch die Digitalisierung nicht einfacher und weniger! Gruß Hermann
in Bayern ist das anscheinend etwas anders als in BaWü (Auszug aus der BayScho):
(2) 1Die Schule kann die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen 1. bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen oder am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises oder 2. wenn sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse einer Schülerin oder eines Schülers häufen oder Zweifel an der Erkrankung bestehen.
Genau über die von Dir genannten Betriebe bzw. Ausbilderzugänge denken wir gerade nach, auch - aber nicht nur - in Hinblick auf die neuen "Herausforderungen" mit der eAU. Wäre elegant, wenn die Ausbildungsbetriebe mit möglichst geringen Hürden auf diesem Wege bestätigen könnten, dass eine eAU vorliegt. Ich denke mit einer solchen Bestätigung könnten wir klarkommen und hätten nicht das Problem, dass vielleicht manche Ärzte noch Papier ausstellen, andere vielleicht wiederum nicht. Habt Ihr Betriebezugänge? Wie habt Ihr das gelöst an gültige und datenschutzkonforme E-Mails zu kommen: - keine allgemeine Firmen-E-Mail: info@firmenname.de - idealerweise eine ausbildung@firmenname.de - ersatzweise eine anton.ausbilder@firmenname.de (aber wie händelt man den Wechsel eines/einer Ausbilders/in? - was macht man bei großen Ausbildungsfirmen mit unterschiedlichen Ausbildern je Beruf (ich meine die ASV sieht nur einen Ansprechpartner/Ausbilder je Betrieb und Beruf vor?) - und dann haben wir noch unsere Konzerne mit Filialen, da geht der ausbildungsrelevante Schriftverkehr teils über die Zentrale, bei anderen über die Filialen.
Zitat von Volker im Beitrag #5bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen oder am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises
Das bräuchten wir auch.👀
Du kannst die Ausbilder gut in WebUntis hinterlegen. Der Datenschutz macht keine Probleme, denn es wird ja nichts an die Adresse verschickt, außer "Sie haben eine neue Mitteilung in Webuntis" oder so.
Jeder Schüler kann - glaube ich - mehrere Ausbilder haben und jeder Ausbilder mehrere Azubis. Wie bei den Eltern halt.
Du trägst die Mail-Adressen der Ausbilder ein und öffnest die Selbstregierung.
Hallo Marc. Ja stimmt, Nachrichten werden ja von WebUntis seit geraumer auf keine Mail-Adressen mehr weitergeleitet.
Ich grübel bloß trotzdem noch ein wenig, wie ich gewährleisten kann, dass nur eine solche Mail-Adresse zur Selbstregistrierung und somit z.B. auch Einsicht in Fehlzeiten verwendet werden kann, auf die halt auch nur ein berechtigter Ausbilder Zugriff hat (s.o. info@firmenname.de).
ZitatHallo Hermann, machst du dann einen Klassenbuch-Eintrag, den der Ausbilder liest?
Hallo Marc, nein ich mache das auf dem kurzen Dienstweg telefonisch, da es erstens nur selten vorkommt und zweitens der Bericht über die Abwesenheiten ja alle Informationen (Datum; entfallene Stunden; entschuldigt; nicht entschuldigt!) enthält. Beim Abgleich stellt der Ausbilder/Betrieb fest, ob sich meine und seine An- bzw. Abwesenheits- buchführung decken. Bei den Azubis sind m.E. die Betriebe sowieso in einer besseren Position, was die Ahndung von Fehlverhalten betrifft, denn als Schule hat man nicht wirklich viele und schon keine guten Möglichkeiten. Die BayScho ist mir in diesem Punkt sympathischer als unser SchulG NRW! Schönes Wochenende. Hermann
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