Moin, ich konnte gestern zumindest die Konferenz vom Elektronischen Klassenbuch überzeugen (Chef möchte nochmal eine Extravorstellung), soll kommendes Schuljahr eingeführt werden. Yippi! Eine Frage war: Ist es datenschutzkonform, Untis Mobile auf dem privaten Handy zu nutzen, dort sind ja personenbezogene Daten (zB Schülernamen) zu sehen? Sollte das nicht so sein, ist die ganze Sache gestorben, denn ein Diensthandy dafür zu nutzen kommt nicht in Frage, Dienst-Tablet auch nicht. Beides zu umständlich. Gruß
Da die Apps bei linuxartigen Betriebssystemen stark voneinander getrennt sind, sehe ich hier kein Problem. Ein Handy ist ein persönliches Gerät, anders als ein Netzlaufwerk oder gemeinsam genutzte Rechner. Das Handy ist durch PIN usw. geschützt.
Letztendlich sollte jeder Lehrer ein Dienstgerät haben, was leider illusorisch ist. Mit dem Tablet im MDM kommt es aber in die Richtung.
Ich denke, es ist nicht die optimale Lösung, aber bei Güterabwägung doch ganz ok. I'm not a lawyer.
Zitat von Martin O im Beitrag #1 Dienst-Tablet auch nicht. Beides zu umständlich. Gruß
Warum nicht Dienst-Tablet? Stundenplan ist nur eine Anwendung von vielen.
Wir haben recht flächendeckend Tablets und Apple-TV im Einsatz. Von Sprachsoftware über Ersatz von Papiermitschrieb über Präsentationsmöglichkeiten... alles drauf.
Nur Programmierung oder CAD will man damit nicht machen. Man hat das komplette Büro inklusive Unterrichtsmaterialien immer mit dabei.
Normalerweise sollte das Smartphone ja durch einen Code, Fingerabdruck, Gesichtserkennung oder was es da sonst noch gibt, gesichert sein. Wer gar keine Sperre einrichtet, muss – soweit ich weiß – in Untis Mobile jedesmal sein Kennwort eingeben. Damit ist der Datenschutz gewährleistet.
Viele Grüße Thomas
PS: Zu Marcs letztem Beitrag: Ich möchte mein Dienst-iPad auch nicht mehr missen. Ich mache damit einen wesentlichen Teil der Unterrichtsvorbereitung und im Unterricht kommt es von der ersten bis zur letzten Minute zum Einsatz.
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Ich nutze es wenig, weil ich programmiere und lieber einen Windows-Rechner habe. Aber jedem Tierchen sein Pläsierchen. 😅
Wir haben inzwischen Dockingstation in den Klassenzimmern und Apple-TV und Elmo und Tafeln. Der volle Luxus... Nur noch bei Klassenarbeiten muss ich zum Kopierer 😁
Die Apple-Schiene administrieren andere Kollegen. Ich sorge nur für das Geld. Während Corona ist es wie Sterntaler vom Landratsamt geregnet, auch weil sie eine fitte Kraft dort hatten, die alle Sondermittel ausgeschöpft hat.
Die Sicherung durch einen Code ist gegeben. Trotzdem ist ja die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten rein formal erstmal nicht erlaubt auf Privatgeräten (zumindest in NRW). Tablet geht sicherlich auch, aber das Smartphone ist immer dabei und eher mal schnell aus der Hosentasche gezogen, ist schon unschlagbar praktisch. Hardware ist immer ein Thema, haben auch einiges angeschafft, aber der sinnvolle didaktische Einsatz sowie Wartung & Pflege sind eine viel größere Herausforderung. Ich persönlich bin auf dem Surface "hängengeblieben", da ich ein vollwertiges OS möchte und gleichzeitig drauf kritzeln (Tafel) kann. Aber das ist alles ein anderes Thema :)
Die Daten von Untis sind ja nicht auf dem Endgerät gespeichert. Sie werden von der App vom UntisServer abgerufen.Das ist dann schon datenschutzkonform. Du kannst ja über WebUntis.com von jedem internetfähigen Gerät aus auf die Daten zugreifen. Da meckert auch kein Datenschützer.
Viele Grüße Thomas
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Zitat von Thomas Eberth im Beitrag #8Die Daten von Untis sind ja nicht auf dem Endgerät gespeichert.
Da muss ich widersprechen. Einfach WLAN und mobile Daten aufmachen, Untis-App aufrufen und ich sehe Daten.
Datenschutzrechtlich muss grundlegend ein AVV zwischen Schule bzw. Bevollmächtigten und der Firma sein (damit die Daten zu den Untis-Servern dürfen). Zudem muss es erlaubt sein, dienstliche Daten auf privaten Geräten zu speichern. Diese müssen getrennt und die üblichen Schutzvorschriften eingehalten sein. PIN, Passwort etc. sind ausreichend. Diese Erlaubnis jedoch muss der Dienstvorgesetzte / Dienstherr oder sonstwie geben. Entweder es gibt vom Ministerium ein generelles Verfahren dazu oder die Schulleitung muss dies nach Prüfung im Einzelfall genehmigen. In Sachsen-Anhalt gibt es einen "Antrag auf Nutzung privater Geräte", wo wir private PCs, Tablets, Smartphones etc. grundsätzlich mit den durchgeführten Sicherungsmaßnahmen benennen müssen. (Formular siehe Seite 26 in der Datenschutz-FAQ - hier Link) Festlegungen dürfte es für jedes Land doch dazu geben.
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