Hallo zusammen, ich habe ein paar Fragen bzgl. der Wertrechnung bei späterem Eintritt im Schuljahr, z.B. aufgrund Elternzeit. Worauf muss ich achten, damit die Wertrechnung beim Jahresmittel (Unterricht) stimmt? Ich habe jetzt leider bei einer Kollegin, die 4 Wochen später eingestiegen ist, das Problem, dass das Jahresmittel nicht korrekt ist. 1) Muss unter Stammdaten als Eintrittsdatum das Datum der Unterrichtsaufnahme gesetzt werden? 2) Kann ich den Unterricht schon zu Beginn des Schuljahres mit der geplanten Anzahl der Wochenstunden in den jeweiligen Klassen einplanen, wenn ich ihn mit einer Befristung versehe? 3) Worauf müsste ich noch achten?
Hallo Claudia, die Berücksichtigung der Elternzeit mache ich nicht über die Wertrechnung Jahresstunden, da die betroffenen Kolleginnen und Kollegen eben aufgrund der Elternzeit nicht das ganze Schuljahr unterrichten. Wenn jemand beispielsweise in der Elternzeit die 16 bis 24 Unterrichtswoche nicht unterrichtet, aber eine "volle" Stelle hat, wird er von mir mit 26 bzw. 25 Stunden für die verbleibende Unterrichtszeit eingesetzt. Im Jahresmittel sind es dann aber nicht 26 bzw. 25 Stunden, sondern weniger Jahresstunden, diese Reduzierung kann man der Kollegin/dem Kollegen aber nicht negativ anrechnen, da für Elternzeit ein rechtlicher Anspruch besteht.
Auf der anderen Seite gehe ich hin und kopple die Vertreter mit dem durch die Elternzeit zu vertretenden Unterrichte, da diese den Vertretern auf das Jahresdeputat angerechnet werden sollen. Am Berufskolleg sind es die Fachspezifikationen, die dies erforderlich machen, da nicht alle Kolleginnen/Kollegen den Fachunterricht übernehmen können und die zeitlichen Restriktionen (Berufsschultage, Zeitwünsche Nebenamtler (Ärzte, Rechtsanwälte etc.) sowie Teilzeitkräfte) sehr eng. Beste Grüße Hermann